Hinweisgebersystem | Swisspearl Österreich - Swisspearl

Swisspearl Hinweisgeber-System

Meldeverfahren

Bei Swisspearl verpflichten wir uns zu den höchsten ethischen Standards für unser Geschäftsgebaren und eine verantwortungsvolle wie integre Geschäftstätigkeit.

Der Zweck des Hinweisgeber-Systems der Swisspearl Group besteht darin, es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten mit Arbeitsbeziehungen zur Swisspearl Group zu ermöglichen, ihre Bedenken vertraulich an eine unabhängige Stelle zu melden, wenn, in bestimmten Bereichen, ein begründeter Verdacht auf Verstöße gegen internationale oder nationale Gesetze besteht sowie andere schwerwiegende Verstöße oder Handlungen in Bereichen, welche nicht unter die Richtlinie fallen, die jedoch durch einen anderen Mitgliedsstaat, in nationalen Hinweisgeber-Systemen, als Erweiterung definiert wurden.

Hinweisgeber-Richtlinie

Nachfolgend können Sie sich die Richtlinie zu unserem Hinweisgeber-System herunterladen, welche Sie ausführlich über den Umfang des Swisspearl Hinweisgeber-Systems, das Meldeverfahren, den Umgang mit Meldungen sowie über Ihre Rechte zum Schutz von Hinweisgebern und natürlicher Personen, im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr informiert.