Für die Produkte vor 1993 gilt: Die ordnungsgemäße Entsorgung von Dächern und Fassaden mit Asbestzement (Schlüsselnummer 31412) unterliegt den abfallrechtlichen Bestimmungen. Asbestzementabfälle dürfen in Deponien für nicht gefährliche Abfälle (Baurestmassen-, Reststoff-, Massenabfalldeponien) abgelagert werden. Die Bedingungen gem. §10 Deponieverordnung BGBl. II Nr. 39/2008 müssen dabei eingehalten werden. Bitte wenden Sie sich für die Entsorgung von Asbestzement an einen Fachmann und nützen Sie dazu gegebenenfalls unsere Verarbeitersuche.