Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr zwischen unserem Unternehmen und unseren Abnehmern.
Preisänderungen bis zum Zeitpunkt der Lieferung bleiben vorbehalten. Für die Preisbestimmung ist das Lieferdatum massgebend.
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist in den Listenpreisen nicht eingerechnet. Ausnahmen sind ausdrücklich vermerkt.
Standard-Verpackungen und Ladegeräte werden mit der Lieferung verrechnet. Retournierte und qualitativ einwandfreie Lademittel werden zum verrechneten Verpackungen Preis, abzüglich CHF 4.00 Umtriebskosten pro Gerät gutgeschrieben. Es wird nur die Anzahl vergütet, welche durch die Swisspearl Schweiz AG geliefert und fakturiert wurden. Die Bereitstellung spezieller Liefereinheiten, wie z.B. für Helikopter- und Seilbahntransporte, wird nach Aufwand verrechnet. Spezialverpackungen werden verrechnet und nicht zurückgenommen.
Der Empfänger übernimmt die Lieferung- bei Bahntransport: Mit der Übergabe der Sendung durch die Bestimmungsstation an den Empfänger.- bei Transport mit dem Auto: Unterschrift des Lieferscheines am Bestimmungsort.- bei Selbstabholung: Unterschrift des Lieferscheines im Werk.Unsere Chauffeure sind nur für den Bodenablad (beim Warenempfänger, auf Baustelle oder Umschlagsplatz) zuständig. Die Zufahrt zum Abladeort muss durch den Kunden sichergestellt werden. Die Entgegennahme liegt in der Verantwortung des Kunden. Bahntransportschäden werden nur auf Grund einer bahnamtlichen Tatbestandesaufnahme vergütet. Autotransportschäden werden vergütet, wenn eine vom Chauffeur auf dem Lieferschein unterschriebene Bestätigung vorliegt. Bei Selbstabholung reist die Ware auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Beanstandete Waren sind während eines Monats ab Reklamationsdatum für eine Tatbestandesaufnahme zur Verfügung zu halten.
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle der Veräusserung tritt der Käufer alle gegenüber seinem Kunden entstandenen Ansprüche (inkl. Entgelt für Arbeitsleistungen) in der Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren gemäss Rechnungsbetrag an uns ab.
Für alle Lieferungen ab Werk Niederurnen und Payerne gilt der Speditionstarif der Swisspearl Schweiz AG. Die angegebenen Gewichte sind als Richtwerte zu betrachten. Die Taxen für Post-, Postexpress-, SBB-Cargo-Domizil und Cargo-Rapid-Sendungen werden voll verrechnet. Ablad und eventueller Umlad erfolgenauf Kosten und Verantwortung des Empfängers.
Grundsätzlich werden keine Materialien zurückgenommen.
Allgemein45 Tage netto. Nachnahmelieferungen vorbehalten. Erfüllungsort Niederurnen oder Payerne.
Solar Bis 20'000 CHF netto. Ab 20'000 CHF 50% Vorauszahlung, Rest 30 Tage nach Rechnungsdatum.Nachnahmelieferungen vorbehalten. Erfüllungsort Niederurnen oder Payerne.
Dach Für Faserzement-Dachprodukte gewähren wir bezüglich Wetterfestigkeit, Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit eine Haltbarkeitsgarantie von zehn Jahren ab Lieferung. Dachschiefer «Swisspearl»: Ab 1.1.2013 gewährt Swisspearl Schweiz AG für Bauten über Bezugshöhe 1200 m nur noch Garantie auf das Programm «Gottardo».
FassadeFür Faserzement-Fassadenprodukte gewähren wir bezüglich Wetterfestigkeit, Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit eine Haltbarketsgarantie von zehn Jahren ab Lieferung. Die Farbbeständigkeit wird während der gleichen Frist unter Berücksichtigung der natürlichen Alterung gewährleistet.
BauplattenFür Faserzement-Bauplatten gewähren wir bezüglich Wetterfestigkeit, Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit eine Haltbarkeitsgarantie von zehn Jahren ab Lieferung.
InnenbauFür Innenbau-Produkte gelten die Garantiebestimmungen unserer Zulieferer oder Hersteller, maximal jedoch eine Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren ab Lieferung.
GartenFür Garten- und Design-Produkte gewähren wir eine Haltbarkeitsgarantie von einem Jahr ab Kaufdatum.
Handelsprodukte Unter anderem Importe anderer Faserzement-Hersteller. Es gelten die Garantiebestimmungen unserer Zulieferer oder Hersteller.
Zubehör/SolarEs gelten die Garantiebestimmungen unserer Zulieferer oder Hersteller.
GarantieleistungenWährend der Garantiefrist wird für den Ersatz schadhafter Produkte das entsprechende Material kostenlos ab Werk zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung Voraussetzung für die Garantieleistung ist die vollständige Berücksichtigung unserer zum Ausführungszeitpunkt gültigen Richtlinien hinsichtlich Planung, Konstruktion, Zwischenlagerung und Verlegung (siehe www.Swisspearl.ch). Bei verschiedenen Produktionschargen kann der, durch natürliche Rohstoffe geprägte Oberflächenanspekt und Farbton leicht variieren. Materialbestellungen für ein Objekt sind deshalbgesamthaft zu erteilen. Bei Wellformstücken ist zusätzlich der Verbund mit Wellplatten der Swisspearl Schweiz AG vorausgesetzt. Schäden, bedingt durch den Einsatz von Zubehörteilen welche nicht von der Swisspearl Schweiz AG geliefert wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Schäden, bedingt durch nachträgliche Ein- und Aufbauten (z.B. von Solaranlagen) sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Swisspearl Schweiz AG lehnt weitere Gewährleistungsansprüche sowie die Haftung für Folgeschäden jeder Art ab.
Leichte Abweichungen der Farbtöne können nicht vermieden werden.
Die Toleranzen sind von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Details sind den technischen Fachdokumentationen zu entnehmen oder können bei den technischen Services der Swisspearl Schweiz AG erfragt werden.
Die für Spezialanfertigungen verwendeten Modelle und Schablonen bleiben Eigentum der Swisspearl Schweiz AG. Sie werden nach Ablauf eines Jahres, vom letzten Lieferdatum an gerechnet, vernichtet.
Für alle Lieferungen: 8750 Glarus
Gültig ab 01. Januar 2023